Schwangerschaft

  • telefonische Beratung
  • Schwangerenvorsorge
  • Hilfeleistungen
  • Ultraschall zur Feststellung der Schwangerschaft, Lagebestimmung des Kindes, Bestimmung der Fruchtwassermenge

 außerklinische Geburt

  • Hausgeburten 
  • Begleitung bei Fehlgeburten

 Wochenbett + Stillzeit

  • Wochenbettbegleitung
  • Begleitung nach Fehlgeburten
  • Stillberatung
  • Ernährungsberatung

Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenleistungen. Die Kosten meiner Begleitung in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (Ausnahme: Rufbereitschaftspauschale für die Hausgeburt, siehe unten). Die Privaten Krankenversicherungen orientieren sich ebenfalls am "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V", sofern Hebammenleistungen Bestandteil des Vertrages sind - bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.


ACHTUNG neuer Hebammenhilfevertrag ab 01.11.2025: Seit dem 01.11.2025 ist der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft getreten und bringt Einschränkungen/Streichungen bei Hilfeleistungen in der Schwangerschaft, Beratungen und Laborleistungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien mit sich. Um auch weiterhin mein Leistungsspektrum uneingeschränkt aufrecht erhalten zu können biete ich neben der Basisversorgung in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett auch Wahlleistungen an, die bei Inanspruchnahme privat zu zahlen sind. Über die Art der Wahlleistungen und deren Kosten informiere ich Sie gerne bei unserem Erstgespräch.


Nach der Anmeldung treffen wir uns bereits früh in der in der Schwangerschaft zu einem Erstgespräch, bei dem wir über Ihre Wünsche und Erwartungen sprechen, ich die Anamnese erhebe und gerne auch den Mutterpass anlege. Bei Bedarf und auf Wunsch der Frau biete ich ab der 7./8. Schwangerschaftswoche auch Ultraschall über den Bauch an, um den Herzschlag des Kindes darzustellen und ggf. das Schwangerschaftsalter zu bestimmen, falls der Zyklus unregelmäßig war oder es sonstige Unklarheiten bei der Berechnung des ungefähren Geburtstermins gibt.

Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft treffen wir uns regelmäßig zur Schwangerenvorsorge oder zu Schwangerenterminen ("Hilfeleistungen in der Schwangerschaft"). Bei diesen Terminen besprechen wir aktuelle Themen und aufkommende Fragen, reden über die Vorbereitungen für die Geburt, das Wochenbett und das Kind sowie das Stillen.


Bevor der Geburtszeitraum für die geplante Hausgeburt beginnt, besprechen wir in einem ausführlichen Aufklärungsgespräch alle Fragen und Themen rund um die Geburt, die Vorbereitungen dazu, Voraussetzungen für die Geburt zuhause, der Ablauf der Geburt und die Zeit danach, Gründe für eine Überleitung in die Klinik oder das Vorgehen bei einem Notfall. Dieses Gespräch findet zwischen der 32. und 37. SSW statt.


Rufbereitschaftspauschale für die Hausgeburt: 600 Euro

Eine anteilige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung ist auf Antrag möglich, privat versicherte Frauen erfragen die Kostenübernahme bitte bei ihrer Krankenversicherung.